1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese als angenommen. Grundlage mit aller mit uns abgeschlossener Verträge bilden diese Bedingungen. Gegenbestätigungen des Leistungsempfängers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. An die
enthaltenen Preisangaben halten wir uns 2 Monate ab Angebotsstellung
gebunden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden,
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten.
Diese sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu
treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle aufgeführten Preise zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
(Zusatzleistungen) werden gesondert berechnet.
4. Lieferung und Leistung
Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst
nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung
aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen
Mitwirkungspflichten des Leitungsempfängers voraus.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Teilleistungen
Wir sind zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.
6. Gefahrübertragung
(1) Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung auf den
Leistungsempfänger über. Von der Übergabe an Gebühren dem
Leistungsempfänger die Nutzungen und er trägt die Lasten der Sache.
(2) Wird der Leistungsempfänger eines Grundstücks oder eines
eingetragenen Schiffs oder Schiffsbauwerks vor der Übergabe als
Eigentümer in das Grundbuch, das Schiffsregister oder das
Schiffsbauregister eingetragen, so treten diese Wirkungen mit der
Eintragung ein.
(3) Versendet der Leistungserbringer auf Verlangen des Leistungsempfängers
die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht
die Gefahr auf den Leistungsempfänger über, sobald der Leistungserbringer
die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(4) Hat der Leistungsempfänger eine besonder Anweisung über die Art der
Versendung erteilt und weicht der Leistungserbringer ohne dringenden Grund
von der Anweisung ab, so ist der Leistungserbringer dem
Leistungsempfänger für den daraus enstehenden Schaden verantwortlich.
7. Mängel der Sache
Ist unsere Leistung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Leistungempfänger grundsätzlich nach seiner
Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern, Schadensersatz oder den
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Leistungsempfänger muss
offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der
Leistung schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des
Mangelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht
entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen. Den Leistungsempfänger trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Die Rechte des Leistungsempfängers wegen eines Mangels des
gelieferten Produkts verjähren nach 2 Jahren nach Ablieferung der Sache.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund
gegen den Leistungsempfänger jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns
die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl
freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die
Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für
uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Ware mit
anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der
Leistungsempfänger, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen
Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise)
zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder
Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentum bzw. Miteigentums-
und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie
unentgeltlich für uns. Geräte, an denen uns Miteigentum zusteht, werden
nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Leistungsempfänger ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der
Leistungsempfänger bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns
ab. Wir ermächtigen den Lesitungsempfänger widerruflich, die an uns
abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einzugermächtigung kann von uns widerrufen werden,
wenn der Leistungsempfänger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Leistungsempfänger auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen. Bei Vertragswidrigem Verhalten des
Leistungsempfängers sind wir berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die
Herausgabe der Vorbehaltsware oder ggf. die Abtretung des
Herausgabeanspruchs des Leistungsempfängers gegenüber Dritten zu
verlangen. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die
hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
9. Zahlung
Bei Leistung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart
werden. Sollte der Leistungsempfänger die gesondert vereinbarten
Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen keine weiteren Leistungen
ohne Ankündigung. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Zahlungsempfängers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld
anzurechnen und den Leistungsempfänger über die Art der erfolgten
Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als
erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel
werden nicht angenommen. Gerät der Leistungempfänger in Verzug, so sind
wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren
Verzugschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungverzug
werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig.
Ferner können wir weitere Leistungen auf diesen sowie auf andere Verträge
ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige
Bezahlung aller Leistungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden
Schadensersatz verlangen. Die vorausgenannten Rechte stehen uns auch
dann zu, wenn hinsichtlich des Leistungsempfängers, seiner Gesellschafter
oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse
bei einem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Barzahlung verlangen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Leistungsempfänger nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
10. Haftungsbeschränkung
Wir haften nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des
Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die
Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Leistungsempfängers.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch
Dritte. Ebenfalls schließen wir jegliche Verantwortung für Preisangaben,
Terminzusagen sowie Verfügbarkeitsangaben durch Dritte aus.
11. Gewerbliche Schutzrechte
Wir sind dem Leistungsempfänger nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn
durch unsere Leistung gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt
werden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Amtsgericht Dresden,
vereinbart.