Gebäude unterliegen einem natürlichen Alterungsprozeß.
Dei vertragliche Haftpflicht des Vermieters besteht darin, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren.
Vielfältige Einflüsse machen es notwendig, den Verfall und die Einschränkung von Gebäuden zu verhindern und damit eine langfristige, wirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten. Dies kann durch Schönheitsreparaturen, Maßnahmen zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung, Modernisierung, Energieeinsparung oder Sanierung geschehen.
Die technische Gebäudeverwaltung gewährleistet die Wertstabilität und den Wertzuwachs einer Immobilie und garantiert den Mietern vertraglich zugesicherte Eigenschaften der Mietsache. Diese Tätigkeitsfelder nehmen demnach einen breiten Raum im wohnungswirtschaftlichen Tagesgeschäft ein.
Zu den wesentlichen Aufgaben der technischen Verwaltung gehören: