Die Mietsonderverwaltung ist die effieziente und profesionelle Bewältigung aller Aufgaben, die aus dem Besitz, der Vermietung und der Bewirtschafftung von Immobilien erwachsen.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben der Mietsonderverwaltung gehören:

 

  • ​die sorgfälltige Auswahl geeigneter Mieter in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer;
  • die Überwachung der Termingerechten Bezahlung der fälligen Miete nebst der Mietnebenkosten;
  • die Überwachung des baulichen Zustandes des Grundstückes sowie der vom Mieter selbst durchzuführenden Schönheitsreparaturen gemäß dessen Mietvertrages;
  • Sorge dafür zu tragen, dass die Verpflichtungen des Vermieters vertragsgemäß erfüllt werden und, soweit Mängel an der Mietsache vorhanden sind, die Beseitigung dieser zu veranlassen;
  • die Vertretung des Eigentümers bzw. Vermieters gegenüber dem Mieter entsprechend den Weisungen des Eigentümers und die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtung des Mieters gegenüber der Hausgemeinschaft gemäß der vorliegenden Hausordnung;
  • die Einleitung und Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens gegenüber säumigen Mietern hinsichtlich Miet- und Nebenkostenrückständen im Auftrag des Vermieters;
  • die Übernahme aller, dem Eigentümer obliegenden Aufgaben die mit dem Auszug eines Mieters und Rücknahme der Mietsache in Verbindung stehen    - insbesondere die Feststellung des Zustandes der Mietsache und das Ablesen der Zählerstände für den Verbrauch von Wasser, Wärme, Strom und Gas, die Erstellung des Abnahmeprotokolls und die Abrechnung der vom Mieter geleisteten Kaution                                                                         - gegebenenfalls veranlasst der Verwalter die sachgerechte Durchführung notwendiger Renovierungsarbeiten durch den Mieter bzw. einer Fachfirma
  • die Erstellung der Jahresbetsriebskosten- und Heizkostenabrechnung zur direkten Abrechnung mit dem Mieter und das Veranlassen von Rück- und Nachzahlungen gegenüber dem Mieter;
  • die Übernahme der Zahlungen aller Abgaben und Lasten aus den Einnahmen;
  • die Prozessvertretung des Eigentümers bezüglich aller Ansprüche des Eigentümers aus dem Mietverhältnis mit dem Mieter;
  • die Bildung der notwendigen Rückstellungen für künftige Instandhaltungs- und Erneuerungsmassnahmen aus Überschüssen des Objekts;
  • die Durchführung von Mieterhöhungsverfahren gemäß dem Miethöhegesetz und gegebenenfalls sonstiger anzuwendender gesetzlicher Vorschriften;
  • sowie der Abschluß einer ordnungsgemäßen Versicherung für die Immobilie.

 

 

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